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   SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07 ER   

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SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07 ER (https://dejure.org/2007,19052)
SG Duisburg, Entscheidung vom 31.10.2007 - S 10 AS 90/07 ER (https://dejure.org/2007,19052)
SG Duisburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - S 10 AS 90/07 ER (https://dejure.org/2007,19052)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit der Aufwendungen für eine Mietwohnung i.R.d. Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung; Zugrundelegung eines größeren Wohnraums bei einem nicht sorgeberechtigten Elternteil aufgrund ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07
    Die Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, eine Einzelfallprüfung voraus, die sich an den Besonderheiten des Einzelfalles zu orientieren hat (BSG v. 07.11.06 - Az. B 7 b AS 10/06 R; BSG v. 07.11.06 - Az. B 7 b AS 18/06 R).

    Soweit eine solche konkrete Unterkunftsalternative nicht besteht, sind die Aufwendungen für die tatsächlich gemietete Unterkunft als konkret angemessen anzusehen (BSG v. 07.11.06 - Az. B 7 b AS 18/06 R).

    Dabei ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine typisierende Bestimmung anhand der landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen über die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaues zulässig (BSG v. 07.11.06 - Az. B 7 b AS 18/06 R).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07
    Durch eine einverständliche Regelung des Umgangsrechtes tragen die getrennt lebenden Eltern ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind Rechnung, indem sie versuchen, durch Besuchsregelungen die regelmäßig mit der Trennung für die Entwicklung des Kindes verbundene Schädigung zu mildern und eine vernünftige, den Interessen des Kindes entsprechende Lösung für seine Pflege und Erziehung sowie seine weiteren persönlichen Beziehungen zu den nunmehr getrennt lebenden Eltern zu finden (BVerfGE 31, 194, 205; BVerfG v. 25.10.1994 - Az. 1 BvR 1197/93).

    Auch soweit hinsichtlich des Umgangsrechtes eine gerichtliche Regelung nach § 1684 Abs. 3 BGB zu treffen ist, muss das Wohl des Kindes der maßgebliche Gesichtspunkt sein und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt werden (BVerfGE 31, 194, 208; BVerfG v. 05.02.02 - Az. 1 BvR 2029/00).

    Auch insoweit ist das Kindeswohl maßgeblich zu berücksichtigen, da die Verhinderung oder Erschwerung der Aufrechterhaltung einer Beziehung des Kindes zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil sich schädlich auf dessen Entwicklung auswirken kann (BVerfGE 31, 194, 209).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch richterliche Entscheidung über Umgangsrecht

    Auszug aus SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07
    Dabei steht das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteiles ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteiles unter dem besonderen Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, da der persönliche Kontakt mit dem Kind in Ausübung eines Umgangsrechtes unabhängig vom Sorgerecht Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung ist (BVerfG Beschluss v. 30.01.02 - Az. 2 BvR 231/00; BVerfG Beschluss v. 05.02.02 - Az. 1 BvR 2029/00).

    In einer weiteren Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG für die Ausgestaltung des Umgangsrechtes hervorgehoben und darauf hingewiesen, dass es mit dem Schutzgedanken des Art. 6 Abs. 2 GG nicht vereinbar wäre, das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteiles bei unterschiedlichen Wohnorten der Eltern unzumutbar zu erschweren oder faktisch zu vereiteln (BVerfG v. 05.02.2002 - Az. 1 BvR 2029/00).

    Auch soweit hinsichtlich des Umgangsrechtes eine gerichtliche Regelung nach § 1684 Abs. 3 BGB zu treffen ist, muss das Wohl des Kindes der maßgebliche Gesichtspunkt sein und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt werden (BVerfGE 31, 194, 208; BVerfG v. 05.02.02 - Az. 1 BvR 2029/00).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07
    Auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ist unterdessen anerkannt, dass angesichts der besonderen Bedeutung des Elterngrundrechtes atypische Bedarfslagen gerade im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechtes des nicht sorgeberechtigten Elternteiles anzunehmen und die Verwirklichung des Umgangsrechtes bei Bedürftigkeit im Rahmen des Leistungssystemes des SGB II zu ermöglichen ist (BSG v. 07.11.06 - Az. B 7 b AS 14/06 R; LSG NRW v. 10.05.07 - Az. L 20 B 24/07 SO-ER zur Berücksichtigung des Art. 6 GG im Rahmen der Auslegung der "Angemessenheit" in § 9 SGB XII).

    Bei einer solchen Ausgestaltung des Umgangsrechtes ist von der Annahme einer jeweiligen zeitweisen Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II auszugehen, weil insoweit jeweils ein dauerhafter Zustand in der Form vorliegt, dass das Kind mit einer gewissen Regelmäßigkeit länger als einen Tag bei dem Antragsteller wohnt (vgl. BSG v. 07.11.06 - Az. B 7 b AS 14/06 R; LSG NRW v. 04.07.07 - Az. L 19 B 44/07 AS).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht zunächst den Vater eines nichtehelichen Kindes nur dann in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG einbezogen hat, wenn er mit der Mutter des Kindes zusammen lebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Elternverantwortung durch ihn vorliegen (BVerfGE 79, 203, 210), ist unter dessen vom Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass Väter nichtehelicher Kinder unabhängig davon, ob sie mit der Mutter des Kindes zusammenleben oder mit dieser gemeinsam die Erziehungsaufgaben wahrnehmen, Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sind (BVerfGE 92, 198 ff.; BVerfG Beschluss v. 30.01.02 - Az. 2 BvR 231/00).

    Dabei steht das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteiles ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteiles unter dem besonderen Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, da der persönliche Kontakt mit dem Kind in Ausübung eines Umgangsrechtes unabhängig vom Sorgerecht Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung ist (BVerfG Beschluss v. 30.01.02 - Az. 2 BvR 231/00; BVerfG Beschluss v. 05.02.02 - Az. 1 BvR 2029/00).

  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies dahingehend konkretisiert, dass im Rahmen der Beurteilung des "notwendigen" Lebensunterhaltes im Sinne der §§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 1 BSHG grundsätzlich auch mehrere Besuche des Kindes innerhalb eines Monats beim nicht sorgeberechtigten Elternteil entsprechend der einverständlichen Regelung der Eltern ermöglicht werden müssen und eine sozialhilferechtliche Beschränkung auf einen einmaligen monatlichen Besuch nicht mit Art. 6 Abs. 2 GG in Einklang zu bringen sei (BVerfG Beschluss v. 25.10.1994 - Az. 1 BvR 1197/93).

    Durch eine einverständliche Regelung des Umgangsrechtes tragen die getrennt lebenden Eltern ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind Rechnung, indem sie versuchen, durch Besuchsregelungen die regelmäßig mit der Trennung für die Entwicklung des Kindes verbundene Schädigung zu mildern und eine vernünftige, den Interessen des Kindes entsprechende Lösung für seine Pflege und Erziehung sowie seine weiteren persönlichen Beziehungen zu den nunmehr getrennt lebenden Eltern zu finden (BVerfGE 31, 194, 205; BVerfG v. 25.10.1994 - Az. 1 BvR 1197/93).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 10 B 1061/06

    Leistungen nach dem SGB 2 bei Ausübung des Umgangsrechts

    Auszug aus SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07
    Der Antragsteller wäre nach § 73 Abs. 2 Satz 2 SGG auch bevollmächtigt, einen entsprechenden Anspruch auf anteilige Wohnkosten im gerichtlichen Verfahren geltend zu machen (vgl. für Anspruch auf Regelleistung des Kindes im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechtes: LSG Berlin-Brandenburg v. 21.11.06 - Az. L 10 B 1061/06 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - L 20 B 328/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07
    Im übrigen hat die Kammer erhebliche Bedenken, einen gewöhnlichen Aufenthalt des Sohnes des Antragstellers bei dem Antragsteller anzunehmen und die Antragsgegnerin nach § 36 SGB II als örtlich zuständig anzusehen für die Gewährung von anteiligen Unterkunftskosten bezogen auf eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit dem Antragsteller (ebenso Peters/Wrackmeyer in NDV 2007, 145, 148; offengelassen in LSG NRW v. 07.03.07 - Az. L 20 B 328/06 AS ER).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07
    Die Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, eine Einzelfallprüfung voraus, die sich an den Besonderheiten des Einzelfalles zu orientieren hat (BSG v. 07.11.06 - Az. B 7 b AS 10/06 R; BSG v. 07.11.06 - Az. B 7 b AS 18/06 R).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07
    Dabei sind insbesondere die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfG Beschluss v. 12.05.2005 - Az. 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 30.89

    Sozialhilfe - Regelbedarf - Umgangsrecht - Kosten - Notwendiger Lebensunterhalt

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 20 B 24/07

    Sozialhilfe

  • LSG Hessen, 06.07.2009 - L 6 AS 72/09

    Beweislastverteilung beim rechtzeitigen Zugang eines Verwaltungsaktes

    Der Antragsteller verweist insoweit auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Duisburg vom 31. Oktober 2007 (S 10 AS 90/07 ER), wonach bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II das vom Schutzbereich des Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG) betroffene Umgangsrecht in besonderer Weise berücksichtigt werden müsse.
  • SG Duisburg, 31.03.2009 - S 5 AS 93/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach Auffassung der Kammer ergibt sich bereits aus der besonderen Förderungspflicht des Staates gem. Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG), dass - unter der Voraussetzung einer gewissen Regelmäßigkeit und zeitlichen Erheblichkeit der Anwesenheit von Kindern im Haushalt eines hilfebedürftigen Elternteiles - dort ein höherer Anspruch auf Leistungen für Unterkunft bestehen muss (vgl. LSG NRW, Beschluss v. 17.6.2008 - L 20 B 225/07 ER, das bei Wochenendbesuchen von 3 Tagen am Stück alle 14 Tage und zusätzlichen wochenlangen Aufenthalten in den Ferien 50 qm für angemessen hält, zitiert nach www.dejure.org.de; vgl. i.ü. SG Aachen, Urteil v. 19.11.2007 - S 14 AS 80/07; SG Duisburg, Beschluss v. 31.10.2007 - S 10 AS 90/07 ER, abrufbar jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Bremen, 31.05.2010 - S 23 AS 987/10

    Gewährung der darlehensweisen Übernahme einer Mietkaution im Wege des

    Wenn Kinder nämlich mit einer gewissen Regelmäßigkeit im Haushalt eines hilfebedürftigen Elternteiles übernachten, entsteht dadurch ein höherer Anspruch auf Leistungen für Unterkunft (vgl. Landessozialgericht NRW, Beschluss v. 17.6.2008 - L 20 B 225/07 ER, das bei Wochenendbesuchen von 3 Tagen am Stück alle 14 Tage und zusätzlichen wochenlangen Aufenthalten in den Ferien einen um 5 qm erhöhten Flächenbedarf für angemessen hält, zitiert nach www.dejure.org.de; vgl. i.ü. SG Aachen, Urteil v. 19.11.2007 - S 14 AS 80/07; SG Duisburg, Beschluss v. 31.10.2007 - S 10 AS 90/07 ER, abrufbar jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de ).
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